Was bedeutet „politisch exponierte Person“ (PEP)?
Die Anti-Geldwäsche-Gesetzgebung definiert PEP als eine natürliche Person, die mit prominenten Funktionen der Öffentlichkeit betraut ist oder war.
Diese umfassen das Folgende:
- Staatsoberhäupter, Regierungschefs, Minister und stellvertretende oder beigeordnete Minister;
- Mitglieder des Parlaments oder ähnlicher gesetzgebender Körperschaften;
- Mitglieder der Leitungsgremien politischer Parteien;
- Mitglieder von Obersten Gerichten, Verfassungsgerichten oder anderen hochrangigen Justizorganen, deren Entscheidungen außer in Ausnahmefällen nicht weiter angefochten werden können;
- Mitglieder von Rechnungshöfen oder Vorständen von Zentralbanken;
- Botschafter, Geschäftsträger und hochrangige Offiziere der Streitkräfte;
- Mitglieder der Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsorgane staatseigener Unternehmen;
- Direktoren, stellvertretende Direktoren und Mitglieder des Vorstands oder einer gleichwertigen Funktion einer internationalen Organisation.
Keine öffentliche Funktion im Sinne der Buchstaben a bis h darf so verstanden werden, dass sie sich auf mittlere oder geringere
Beamte bezieht;
Zu den „Familienmitgliedern“ gehören die folgenden Personen:
- der Ehepartner oder einem Ehepartner gleichgestellte Person einer politisch exponierten Person;
- die Kinder und ihre Ehegatten oder Personen, die einem Ehegatten gleichgestellt sind, einer politisch exponierten Person;
- die Eltern einer politisch exponierten Person;
‚Personen, von denen bekannt ist, dass sie eng mit ihnen verbunden sind‘ bedeutet:
- natürliche Personen, von denen bekannt ist, dass sie gemeinsam wirtschaftliches Eigentum an juristischen Personen oder Rechtsvereinbarungen haben, oder jede andere enge Geschäftsbeziehung mit einer politisch exponierten Person;
- natürliche Personen, die das alleinige wirtschaftliche Eigentum an einer juristischen Person oder Rechtsvereinbarung haben, von der bekannt ist, dass sie de facto zum Nutzen einer politisch exponierten Person eingerichtet worden sind.
Definition von unmittelbaren Familienmitgliedern und engen Mitarbeitern eines PEP: Die Gesetzgebung dehnt die Anforderung der Anwendung der verstärkten Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden auf ein unmittelbares Familienmitglied oder einen engen Vertrauten eines PEP aus.
Falls das oben genannte auf Sie zutrifft, informieren Sie bitte unser Kundendienst-Team schriftlich unter [email protected] entsprechend.